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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Leistungen im Bereich eCommerce- & Website-Entwicklung

§ 1. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen der Agentur Ja, mein Kind?! (nachfolgend „Agentur“ oder „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend auch Kunde genannt) geschlossen werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Jeder der Agentur erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle erstellten Objekte (z.B. Webdesign, Logos, Grafiken für Print, Programmierarbeiten) der Agentur unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Agentur insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist prinzipiell unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Agentur, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSUAGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.

Die Agentur überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen „einfachen“ Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Nutzungsrechte werden vom Auftragnehmer an den Auftraggeber erst nach einvernehmlichem Projektabschluss, frühestens jedoch erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrags übergeben. Die Agentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2.1 Referenzen & Portfolio

Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die für den Kunden entwickelten Designs, Texte oder Programmierarbeiten als Referenz im Portfolio der Agentur zu nutzen, und diese sowohl auf der eigenen Website zu präsentieren, als auch zu Akquise-Zwecken anderweitig zu veröffentlichen.

§ 3. Vergütung & Abnahme

Die Vergütung für Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für Designleistungen SDSUAGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Weiterführende, über Designaufgaben hinausgehende Leistungen wie Programmierung, Beratung, Marketing, etc. wie z.B. in § 4 beschrieben, werden ebenfalls auf Grundlage der bestehenden Tarifverträge der entsprechenden Branchen vergütet.

Sofern nicht anders vereinbart, werden bei Vertragsabschluss vor Projektbeginn 50% der Gesamtsumme des Auftrags als Vorauszahlung fällig und vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber entsprechend in Rechnung gestellt. Bei Übergabe des Projekts an den Auftraggeber, respektive mit Abschluss der vom Kunden beauftragten Leistungen, wird die Restsumme gemäß dem (in der vom Auftragnehmer zu stellenden Rechnung aufgeführten) Zahlungsziel fällig. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des entsprechenden Teiles fällig.

Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§ 4. Sonderleistungen

Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Grafiken oder Webseiten, das Manuskriptstudium etc. werden nach Zeitaufwand oder nach Absprache entsprechend gesondert berechnet.

4.1 Suchmaschinenoptimierung & Suchmaschinenmarketing (SEO & SEM)

Bei allen SEO und SEM bezogenen Leistungen garantiert die Agentur nicht für den Erfolg und haftet nicht für etwaige Abstrafungen aller Art, Verluste eines eventuellen Suchmaschinen-Rankings, etc., solange die Agentur nicht im rechtlichen Sinne grob fahrlässig oder gar vorsätzlich handelt. Auf bereits erbrachte Leistungen besteht kein Rückanspruch.

Vom Kunden zur Verfügung gestelltes Film-, Text- oder Bildmaterial wird von der Agentur in Bezug auf sämtliche Dienstleistungen bzgl. Marketings nur unter Ausschluss etwaiger Haftungsrisiken verwendet. Insbesondere gewährleistet der Kunde, dass die für einen ggf. vom Auftraggeber ausgeführten z.B. Newsletter-Versand (Email-Marketing) vorgesehenen E-Mail-Adressen und deren Verwendung den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Materialien nicht gegen geltendes Recht verstoßen und frei von Rechten Dritter sind.

Wird etwaig benötigtes Material von der Agentur zur Verfügung gestellt, übernimmt der Auftraggeber durch die abschließende Bestätigung der Dienstleistung (Freigabe zur Veröffentlichung bzw. Online-Stellung) für die auf seinen Wunsch erfolgte Nutzung des Materials die volle Haftung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von ggf. anfallenden Ansprüchen Dritter und eigenen Kosten der Rechtsverteidigung in diesem Zusammenhang frei.

4.2 Suchmaschineneinträge

Wird die Eintragung in Online-Suchdienste von Internet-Inhalten (Suchmaschinen) vereinbart, so gilt als Leistung die Anmeldung der betreffenden Internet-Präsentation beim jeweiligen Online-Suchdienst. Da über die Aufnahme und den Zeitpunkt einer Eintragung der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine bestimmt, ist die tatsächliche Aufnahme der Eintragsdaten in eine Suchmaschine nicht zur Erfüllung der Agentur obliegende Leistungspflicht erforderlich. Dem Kunden ist bekannt, dass von ihm für die Anmeldung angegebene Daten, v. a. Stichwörter und Beschreibungen, nach der Aufnahme in eine Suchmaschine allgemein zugänglich sind.

Für alle an der Agentur zur Weiterverarbeitung übermittelten Inhalte im Rahmen der Eintragung in Suchmaschinen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Inhalte weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, die guten Sitten oder Marken-, Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstößt. Der Kunde stellt der Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter und eigenen Kosten der Rechtsverteidigung in diesem Zusammenhang frei.

4.3 Softwareleistungen & Websiteprogrammierung

Wird die Programmierung oder die Anmietung (Nutzungs-Lizenz) von Software, insbesondere z.B. Java-Scripts für Funktionalitäten im Rahmen der Website-/bzw. Onlineshop-Entwicklung vereinbart, so beinhaltet der Auftrag ausschließlich Erstellung bzw. Benutzung der jeweiligen Software. Ein etwaig gewünschter Support durch die Agentur muss jeweils zusätzlich vereinbart werden. Die Agentur übernimmt außerdem keine Verantwortung für die einwandfreie Funktion von Plugins, Scripts und anderen von Drittanbietern einzubindenden Programme – bspw. Social Media Like-, Comment- oder Share-Buttons.

§ 5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Die zur Umsetzung des Auftrags erforderlichen, bzw. von der Agentur beim Kunden angeforderten Daten & Inhalte (Zugangsdaten, Bilder, Logos, Texte, etc.) müssen bis zu einem vom Auftragnehmer festgelegten Zeitpunkt an die Agentur übergeben werden. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen innerhalb des Projekts, die auf Nichteinhaltung der festgelegten Termine zur Übergabe von Inhalten oder insbesondere terminlich festgelegte Freigaben für Strukturentwürfe, Layouts, etc. durch den Auftraggeber zurückzuführen sind.

Dies beinhaltet insbesondere auch Daten, die zur Fertigstellung einer Website oder eines Webshops durch Drittanbieter (Zahlungs- und Versandanbieter, Domain- und Hosting-Anbieter, etc.) geliefert und vom Auftraggeber gestellt werden müssen.

§ 6. Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Originalen werden grundsätzlich nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen, es sei denn es ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 7. Digitale Daten

Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur geändert werden.

§ 8. Gewährleistung

Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Muster, Vorlagen, Unterlagen etc. sorgfältig zu behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei dem Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

§ 9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet - sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft - gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Ihre Erfüllungs- und Verrichtungshilfen. Für leichtere Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den Auftragnehmer kein Auswahlverschulden trifft.

Der Auftragnehmer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Ausarbeitungen, Entwicklungen, Reinausführungen, Zeichnungen etc. entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.

Für die wettbewerbs- und kennzeichnungsrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet der Auftragnehmer nicht.

§ 10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des erteilten Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen oder Teile des Projekts betreffen, die bereits vom Auftraggeber als final akzeptiert wurden, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

§ 11. Schlussbestimmungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Agentur. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin, die Anwendung des deutschen Rechts gilt als vereinbart. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

Stand: August 2019