Online-Shop-Betreiber müssen sich ranhalten: Ab dem 1.8. treten neue Gesetze in Kraft, die den Verbraucher beim Online-Shopping schützen sollen und auch für Unternehmer im eCommerce einige Konsequenzen hat.
Weil sich aber niemand Gesetzesparagraphen merkt, sind die Änderungen unter dem Begriff „Buttonlösung“ zusammengefasst. Tatsächlich umfasst das Ganze nicht nur neue Bestimmungen zu dem Bestell-Button in Online-Shops, sondern auch Änderungen der Informationspflichten, die jetzt sehr viel umfassender ausfallen sollen.
Wie ist die Beschriftung des Buttons zu ändern?
Die Beschriftung des Buttons ist am schnellsten erklärt: „Bestellen“, „Bestellung abgeben“ oder „Anmeldung“ reichen jetzt nicht mehr aus. Der Verbraucher soll durch die Beschriftung eindeutig und unmissverständlich verstehen, dass er eine finanzielle Verpflichtung eingeht. Daher sind Beschriftungen wie „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“ wasserdicht – wenn auch zum Teil nicht elegant formuliert.
Erweiterte Informationspflicht erweitert – was muss rein?
Diverse Informationen müssen in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Absendung der Bestellung dem Verbraucher nochmal aufgezeigt werden. Kurzum: Eine Bestellübersichtsseite, die alles noch einmal zusammenfasst und folgendes enthalten muss:
- Die wesentlichen Merkmale der Ware/Dienstleistung. Sehr detailliert soll das Ganze sein, dennoch aber übersichtlich. Im Prinzip soll die Beschreibung des Produktes all das enthalten, was für eine Kaufentscheidung wichtig ist. Merkmale des Produktes nur in der Überschrift abzuhandeln reicht nicht.Auch hier wichtig: Trotz einer Fülle an Information muss das Ganze für den Verbraucher sehr übersichtlich sein.
- Mindestlaufzeiten von Verträgen, wenn eine regelmäßige wiederkehrende oder dauernde Leistung stattfindet müssen angegeben werden, auch zwingend in der Bestellübersichtsseite.
- Gesamtpreis, inkl. der Steuern, die der Unternehmer abführt. Falls dies nicht möglich, dann wenigstens eine Berechnungsgrundlage, sodass der Verbraucher den Preis überprüfen kann.
- Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten und auch der Hinweis auf mögliche weitere Kosten/Steuern, die abzuführen sind, die aber nicht über den Unternehmer laufen. Wer aus dem Nicht-EU-Ausland versendet, muss auch auf Zölle und Steuern hinweisen.
Diese Informationen sind zusätzlich auch auf der Bestellübersichtsseite aufzuführen. Alles muss verständlich ausgedrückt und übersichtlich sein - und dem Käufer noch vor Absenden der Bestellung zur Verfügung gestellt werden.
Die Anordnung der Informationen muss so geschehen, dass der Bestell-Button darunter zu finden ist, der Käufer also die Informationen wahrnehmen muss, bevor er überhaupt zu dem Bestell-Button kommt. Unter diesem Button dürfen keine weiteren Informationen stehen.
Aber das ist auch noch nicht alles: Es darf nicht mehrere Buttons zum Bestellen auf der Übersichtsseite geben und die Pflichtinformationen haben sich von Adressangaben gestalterisch (zum Beispiel durch die Farbe) abzuheben. Eine gestalterische Abhebung zwischen Pflichtinformationen und dem Button darf allerdings nicht stattfinden, sollen nahtlos ineinander übergehen.
Daraus ergibt sich eine empfohlene Reihenfolge bei der Gestaltung der Bestellübersichtsseite
- Hinweis auf AGB/Akzeptieren
- Adressangaben
- Zahlung
- Pflichtinformationen
- Bestell-Button mit entspr. Beschriftung
Komplex oder? Dann lesen Sie erstmal das Gesetz dazu!
Abmahnungen drohen also Online-Shop-Betreibern, die Anpassungen in ihrem System schlichtweg verschlafen. Achten Sie darauf, dass Sie unter Umständen auch die AGB ändern müssen. Hier ist oft die Beschriftung des Bestellbuttons erwähnt, die demzufolge geändert werden muss. Auch hier könnte sonst eine Abmahnung drohen.