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Es ist wie mit den Knöllchen beim Parken: Dass man vielleicht doch einen Parkzettel hätte ziehen sollen, sieht man erst ein, sobald der Strafzettel unter dem Scheibenwischer klemmt. Bei der Button-Lösung, die seit dem 1.8.2012 für alle Online-Shops Pflicht ist, ist es ähnlich. Viele Online-Shop-Betreiber haben die Änderungen noch nicht vorgenommen und denjenigen, die bereits abgemahnt worden sind, wird mehr als deutlich bewusst: Da greift Vater Staat sehr viel tiefer in die Tasche als bei einem Park-Knöllchen.

Machen alle mit?

Tatsächlich haben viele Online-Shop-Betreiber die Änderungen die im Zuge der Gesetzesänderung seit Anfang August in Kraft getreten sind, völlig außer Acht gelassen.

Wenn Sie noch nicht tätig geworden sind, könnte übrigens folgendes Szenario auf Sie zukommen: Kaufverträge ab dem 1.8. sind rechtlich nicht wasserdicht, deswegen: Bei offenen Forderungen wird es schwierig, den Käufer zu belangen.

Sie müssen sich keine Sorgen machen, wenn Sie Ihren Shop bei Ebay, Rakuten, Amazon Marketplace betreiben: Die Änderungen im Bestellprozess sind dort umgesetzt.

Was musste jetzt nochmal geändert werden? (Kurzform)

Der Namensgeber der Button-Lösung, der Bestell-Button, bedarf einer Änderung, die wahrscheinlich am schnellsten vollzogen werden könnte. Mit der Beschriftung des Buttons muss kurz gesagt dem Käufer signalisiert werden: Jetzt kostet es auch was. Formulierungen wie „bestellen“ gehen nicht, „kostenpflichtig bestellen“ schon.

Die detaillierte Auflistung der Artikelmerkmale vor Absendung der Bestellung, die Anordnung und Gestaltung der Informationen auf der finalen Bestellseite und vor allen Dingen ALLE für eine Kaufentscheidung relevanten Dinge wie Vertragslaufzeiten in seinem Bestellprozess unterzubringen– Da wird es schon komplexer.

Auch wenn die meisten Betreiber eine Bestell-Übersichtsseite bereits integriert haben, sind Gestaltungsmerkmale nochmals zu überprüfen. Denn unter dem „Kaufen“-Button darf nichts mehr stehen. NICHTS! Der Käufer muss um seine Bestellung abzuschließen und den Button betätigen zu können, diese Informationen lesen – oder zumindest sollte er an Ihnen nicht vorbeikommen.

Eine ausführliche Frage-Antwort-Liste, was zu beachten ist, gibt es bei den Kollegen von T3N.

Abmahnungen

Mit Abmahnungen haben insbesondere kleinere Händler zu rechnen. Große Konzerne haben riesige Rechtsabteilungen, die von einem viel haben: Geduld und Zeit. Ein Rechtsstreit mit denen anzufangen, erscheint selbst Abmahnern eher weniger empfehlenswert.

Quelle: http://t3n.de/news/14-tage-button-losung-408141/